TSV Hillerse erreicht entscheidenes Urteil beim Bundesfinanzhof

Der TSV Hillerse hat ein entscheidendes Urteil vor dem höchsten deutschen Finanzgericht in München erreicht.

Da die Sportanlage in Hillerse der Gemeinde gehört, hat der TSV Hillerse mit der Gemeinde einen Nutzungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet eine kostenfreie Nutzung der Sportanlage durch den TSV Hillerse, der sich jedoch dazu verpflichtet für den Unterhalt der Anlage zu sorgen. Um die Unterhaltskosten zu decken, zahlt die Gemeinde dem Verein einen jährlichen Zuschuss, welcher laut Finanzamt mit 19 % vom TSV Hillerse versteuert werden soll. Dagegen hat der TSV Hillerse, um Kassenwart Lars Dürkop, bereits 2011 begonnen zu klagen.

Das nun verkündete Urteil hat eine große Bedeutung für viele Sportvereine in ganz Deutschland: Die Zuschüsse der Gemeinde für die Pflege der Sportanlage sind komplett steuerfrei. Ebenfalls betroffene Vereine könnten nun unter Berufung auf das BFH-Urteil verlangen, von der Steuerpflicht auf kommunale Zuschüsse befreit zu werden.

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