Hoppel und Bürste auf Reisen in Sachen Mini-Sportabzeichen

Das Mini-Sportabzeichen ist eine kleine Bewegungsgeschichte, welche für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren konzipiert vom LandesSportBund Niedersachsen konzipiert wurde. Dabei animiert die Abenteuergeschichte die Kinder dazu, gemeinsam mit den Stofftieren “Hoppel” und “Bürste”, den Parcous zu bestreiten.

Der KreisSportBund Helmstedt zieht eine erfreuliche Zwischenbilanz des Projektes, denn in über 50 Kinderstagesstätten im Landkreis Helmstedt fand bereits ein kostenfreier Mini-Sportabzeichentag statt. Erfahren Sie mehr zum Projekterfolg in diesem Zeitungsartikel.

Klicken sie hier für ausführliche Informationen zum Mini-Sportabzeichen.


Online-Sprechstunde mit Annegret Buchholz

Vorstandshaftung und –absicherung

Donnerstag, 28. Mai, 18.00 – 19.00 Uhr

Dienstag, 9. Juni, 18.00 – 19.00 Uhr

Fehler in der Vorstandsarbeit können passieren. Dennoch sollten Vorstandsmitglieder, die sich ehrenamtlich in ihrem Verein engagieren, nicht bei Fehlern mit dem privaten Vermögen einstehen müssen. Auch dann nicht, wenn durch Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

Zu Beginn eines jeden Online-Meetings gibt die Juristin einen kurzen inhaltlichen Input zur Thematik. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Sportversicherungsvertrag und Zusatzversicherungen

Mittwoch, 1. Juli, 18.00 – 19.00 Uhr

 

Anmeldungen an: roth@ksb-helmstedt.de

  • Name, Funktion, Verein
  • Teilnahmetermin
  • Fragen?

 


Kurzfilm als Hilfestellung für Vereine und Sportler*innen

Das Niedersächsiche Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichte erneut einen Kurzfilm zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes.

Welche Auflagen für den Sportbetrieb in Fitnessstudios, Sporthallen und Freibädern gelten, seht ihr hier!

Stand: 25. Mai 2020


Förderprogramm: Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der LSB Sportvereine, die integrative Sportangebote sowie Angebote zur Gesundheits- und Bewegungsförderung im Freien anbieten wollen. Außerdem wird die Anschaffung von Materialien (auch rückwirkend ab 6.5.) zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen gefördert.

Alle Infos und das Förderprogramm gibt es hier!


Checklisten, Tipps und Hinweise

Zur Wiederaufnahme des Outdoor-Sportbetriebes gibt der LandesSportBund Niedersachsen folgende Checklisten, Tipps und Hinweise. Außerdem informiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport über Regeln für

Wegweiser für Sportvereine

Der LSB veröffentlichte einen Wegweiser mit Empfehlungen für kontaktloses Sporttreiben im Freien auf privaten und öffentlichen Sportanlagen. In Form einer Checkliste wird auf folgende Aspekte eingegangen: Allgemeine Hygienemaßnahmen, Nutzung der Sportstätte, sowie Trainings- und Kursbetrieb
Zu beachten sind die abschließenden Hinweise!

Wegweiser für Sportvereine – Stand 13. Mai 2020

Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen

Was muss vor, während und nach der Sporteinheit beachtet werden? Was ist bgzl. der allgemeinen Rahmenbedingungen im Sportbetrieb zu beachten?
Empfehlungen zu diesen Fragen gibt der Leitfaden für Trainer*innen und ÜL des LSB.
Zu beachten sind die abschließenden Hinweise!

Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen

Fragen und Antworten zur Niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai zum Thema Sport

Ergänzend zu der Verordung vom 08. Mai 2020 werden in diesem FAQ zahlreiche Fragen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die kontaktlose sportliche Betätigung im Freien beantwortet werden.

 FAQ der Niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai zum Thema Sport

Regeln für Sportvereine

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat einen Film veröffentlicht, in dem Regeln für Sportvereine ganz plastisch dargestellt werden.
  Hier klicken um zum Video zu gelangen.

 


Abwechslungsreiche und unterhaltsame Workout-Videos

“Sport stärkt neben unserem Abwehrsystem auch das körperliche Wohlbefinden und ist ganz nebenbei eine willkommene Abwechslung im ansonsten bewegungsarmen Alltag in den eigenen vier Wänden.”, unterstreicht Sport-Thieme die Bedeutung des Sports.

Sport-Thieme präsentiert regelmäßig neue, abwechslungsreiche und unterhaltsame Workout-Videos und Bewegungsangebote zum Mit- und Nachmachen.

Werden sie zum #inBewegungBleiber!

Weitere Infos und natürlich die Workout-Videos finden sie hier!


Auf die Plätze, fertig, los – Pressemitteilung und Verordnung

“Auf die Plätze, fertig, los – Sportanlagen im Freien können wieder in Betrieb genommen werden

Pistorius: „Danke für die Geduld der Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen“

Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kehrt auch so etwas wie Sportalltag für viele Sportlerinnen und Sportler zurück.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Sport ist nicht nur Freizeitbeschäftigung, sondern für viele von uns ein Lebensgefühl. Wenn wir in diesen schweren Zeiten wieder auf die vertrauten Sportanlagen gehen können, um Sport zu treiben, wird uns das helfen, den Mut nicht zu verlieren. Ich freue mich daher sehr darüber, dass der Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen im Freien wieder möglich sind. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Einhaltung der Hygienevorschriften. Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wird die Öffnung von Dauer sein. Auch wird es Voraussetzung dafür sein, wenn es darum geht, möglichst schnell auch die Hallen wieder zu öffnen, was mir als Sportminister sehr am Herzen liegt. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern, die sich so geduldig an die notwendigen Beschränkungen gehalten haben und hoffe sehr, dass wir jetzt alle mit umso mehr Freude ins Schwitzen kommen, wenn auch mit dem nötigen Abstand!“

Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien können ab morgen, dem 6. Mai, für den kontaktlosen Sport öffnen. Die Umkleiden und Duschen sowie Vereinsheime und Gastronomie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.

Der Präsident des Landessportbunds, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach: „Der organisierte Sport in Niedersachsen ist bereit für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Freien auf der Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und der sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände für die jeweiligen Sportarten ab dem 6. Mai. Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportlerinnen und Sportler selbst sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden und als oberste Priorität immer die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung im Blick haben. Der LSB freut sich, dass die Landesregierung den Sport in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässt.“

Folgende Leitplanken sollen bei einer sportlichen Betätigung auf Freiluftsportanlagen beachtet werden:

• einen ausreichend großen Personenabstand (2 Meter)

• kontaktfreie Durchführung

• konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen

• Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen

• Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause

• Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen

• Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt

• keine Zuschauer

 

Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (2 Meter). Hier geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen.

Minister Pistorius: „Der Gesundheitsschutz steht nach wie vor an erster Stelle. Aber ich vertraue auf das verantwortungsvolle Handeln der Sportlerinnen und Sportler. Die Vereine haben sich viele Gedanken gemacht und sind gut vorbereitet, unter den neuen Bedingungen Sport zu ermöglichen.“

Auch für den Spitzensport gibt es in der Verordnung Neuerungen. Bereits seit Anfang April wurde der Sportbetrieb für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler erlaubt. Damals hat das Ministerium für Inneres und Sport klargestellt, dass die Sportausübung bestimmter Profi- und Spitzensportler als Berufsausübung anzusehen ist. Diese Regelung wurde jetzt explizit in die Verordnung aufgenommen und um die Nachwuchskader 1 und 2 ergänzt.

Um den Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen die Handhabung der Verordnung und die Wiederaufnahme des Sports so einfach wie möglich zu machen, haben das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landessportbund Niedersachsen eine umfangreiche Sammlung von FAQs bereitgestellt, die die häufigsten und drängendsten Fragen verständlich beantworten. Diese FAQs werden permanent fortgeschrieben.

Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.”

 

Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 5. Mai 2020

Fragen und Antworten zur neuen Verordnung

Quelle: LandesSportBund Niedersachsen

 

Jahresempfang des niedersächsischen Sports 2019


Der Niedersächsische Weg zu einem neuen Alltag mit Corona

Folgende Informationen sind Empfehlungen und dienen als Grundlage für die weitere Gesprächsrunde am Mittwoch, den 6. Mai 2020.

Auszug aus der Pressekonferenz der Niedersächsischen Landesregierung vom 4. Mai 2020:

“Die Niedersächsische Landesregierung hat erstmals bundesweit ein Gesamtkonzept in den neuen Alltag mit Corona für Niedersachsen vorgelegt.

Seit Anfang April gehen die täglichen Meldungen von Neuinfizierten langsam wieder zurück. Als Bewertungskriterium für die jeweilige Lage wird auch die Reproduktionszahl R, also die Zahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden, herangezogen. Mit Datenstand 01.05.2020 hat das RKI die Reproduktionszahl auf R = 0,79 (95%-Prädiktionsintervall: 0,66-0,90) geschätzt. Das bedeutet, dass zehn mit SARS-CoV-2 infizierte Personen etwa sieben bis neun weitere Personen angesteckt haben. Für Niedersachsen kam das RKI am 30. April auf 0,7 (95%-Konfidenzintervall: 0,6-0,9).

Obwohl die Schätzung der Reproduktionszahl immer schwieriger und ungenauer wird, je kleiner die Fallzahlen werden, sieht die Landesregierung eine deutliche und nachhaltige Entspannung im Infektionsgeschehen in Niedersachsen. Auch die Zahl der in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen behandelten Patientinnen und Patienten ist weiter rückläufig: Lag die Auslastung der Intensivbetten in Niedersachsen Mitte April noch bei rund 25 Prozent, betrug sie am gestrigen Sonntag nur noch 16 Prozent.

Die Landesregierung Niedersachsen hat einen Plan aufgestellt, wie auf dieser Grundlage schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der ‚Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘. Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art.

Dabei wurden die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen neben- und übereinandergelegt. Bewertet wurde auch, welche Lockerungen nach welchem Zeitablauf gleichzeitig vertretbar erscheinen. Grundlage bleibt dabei der Infektionsschutz. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass bei einem verstärkten Infektionsgeschehen auch Verschärfungen erneut möglich sein können. Einen ersten Gesamtüberblick bietet die Anlage 1.

„Der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ soll“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „den Menschen in unserem Land einigermaßen verlässliche Perspektiven für die nächsten Wochen geben. Nach all den Belastungen und Unsicherheiten haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann welche weiteren Lockerungsmaßnahmen zu erwarten sind, wenn sich das Infektionsgeschehen weiterhin so moderat entwickelt wie bisher.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ergänzt: „Wir versuchen, den Menschen in Niedersachsen schrittweise wieder mehr Möglichkeiten zum sozialen Miteinander und zum wirtschaftlichen Handeln zu geben, ohne dabei eine gefährliche Erhöhung der Zahl der Neuinfektionen zu riskieren.“

„Es bleibt unser gemeinsames  Ziel, die Kapazitätsgrenze für die Intensivmedizin nicht zu überschreiten“, erklärte Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Der Niedersächsische Weg enthält insgesamt fünf Stufen. Stufe 1 läuft bereits. Sie umfasst einige Maßnahmen, die bereits mit der letzten Änderung der ‚Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus‘ umgesetzt worden sind sowie die am letzten Mittwoch beschlossenen Lockerungen. Letztere, wie beispielsweise die vorsichtige Öffnung einiger Kultureinrichtungen, werden mit der aktuell laufenden Verordnungsänderung umgesetzt, sie treten zum 6. Mai in Kraft. Stufe 2 soll Mitte Mai realisiert werden, sofern die Neuinfektionszahlen und die Krankenhausbelegung weiter niedrig bleiben. Stufe 3 soll nach bisherigen Planungen kurz vor Pfingsten, also Ende Mai, umgesetzt werden. Die zeitliche Abfolge der weiteren Stufen wurde bewusst noch nicht festgelegt.”

 

 Stufenplan zum neuen Alltag in Niedersachsen

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des  LSB Niedersachsen.

Ausführliche Informationen enthält außerdem die Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzelei.


Webinar “ÜL- und Trainer-Bezuschussung”

Die Richtlinie des LSB Niedersachsen für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte ÜL bzw. Trainer*innen bei Vereinen wurde zum Jahr 2020 geändert.

Am 15. März 2020 wurde das Modul zur Online-Abrechnung der ÜL- und Trainer-Bezuschussung für die Sportvereine im LSB-Intranet freigeschaltet.

In einem kostenfreien Webinar informieren wir am 05.05. um 18:30 Uhr über die Details zum Abrechnungsprogramm und die neue Richtlinie. Jetzt anmelden!

 

Bei dem Webinar arbeiten wir aus Datenschutzgründen mit einer Zwei-Schritte-Registrierung. Nach der Anmeldung im Bildungsportal erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu einer direkten Registrierung im Webinar-Raum (über edubreak). Nach dieser Registrierung wird Ihnen ein Link für die Veranstaltung zugeschickt.

 

Zur Anmeldung im Bildungsportal

 

Ansprechpartnerin

Birte Kulinna

Sportreferentin für Bildung und Sportjugend

 05371 6364004
 0159 02835178
 b.kulinna@ksb-gifhorn.de


Online Experten-Sprechstunde – Vereinsrechtliche Aspekte

Liebe Vorstandsmitglieder der Sportvereine in der SportRegion OstNiedersachsen,

neben unserem wöchentlichen Online-Meeting für Sportvereine (jeweils Dienstag um 18.00 Uhr), können wir Ihnen nun ein weiteres Online-Format anbieten.

Christian Goergens, Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte aus Hannover steht Ihnen in einer Online-Sprechstunde für Ihre Fragen zur Verfügung!

Wie verfahren wir mit Mitgliedsbeiträgen und Kursbeiträgen? Kann ein Verein durch „großzügige“ Stundung oder gar den Erlass der Vereinsbeiträge die Gemeinnützigkeit verlieren? Wie viel Vorlaufzeit bedarf es bei der Einberufung einer Online-Mitgliederversammlung? Sind die auf einer Online-Vorstandsversammlung getroffenen Entscheidungen rechtsgültig, was besagt die aktuelle Gesetzesänderung dazu? Dürfen Sportlerinnen und Sportler in der jetzigen Situation sich “privat” auf dem Vereinsgelände aufhalten und einzeln dort trainieren? Kann ich problemlos bei bereits gemachten Verträgen die Vermietung des Vereinsheims stornieren?

Das sind nur einige der möglichen Fragestellungen, zu denen Herr Goergens Antworten geben wird!

An der 60-minütigen Sprechstunde können bis zu 15 Personen teilnehmen!

Unsere Termine:

  1. )   Sonntag, 3. Mai, 11.00 Uhr
  2. )   Mittwoch, 6. Mai, 18.00 Uhr
  3. )   Donnerstag, 14. Mai, 18.00 Uhr

Anmeldungen bitte mit folgenden Angaben, an roth@ksb-helmstedt.de:
Terminwunsch, Name und Vereinsname.

Aufgrund der Kürze der Zeit werden eher allgemeine Fragen beantwortet. Sollten Spezialfälle vorliegen, müsste hier ggf. ein kostenpflichtiger Extratermin mit Herrn Goergens vereinbart werden.

Die Teilnahme an der Online-Sprechstunde ist auf jeden Fall kostenlos!
Sollten Sie vorab schon Fragen benennen können, leite ich diese gerne an Christian Goergens weiter.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zeitnah einen Link für die Teilnahme an dem Online-Meeting, sowie weitere Informationen zur Durchführung.

Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich ein PC/Notebook/Tablett/Handy mit (optional) Kamera und Mikro. Das Meeting wird über die Online-Plattform Zoom durchgeführt.
Erste Infos erhalten Sie hier: Zoom
Es ist von Ihrer Seite keine Registrierung notwendig und Sie können ohne jegliche Vorerfahrung an dem Meeting teilnehmen!

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!

Viele Grüße

Birte Kulinna
und
Martin Roth

SportRegion OstNiedersachsen