Sportlerinnen und Sportler, die sich aufgrund einer Sportverletzung über die Weihnachtstage im Krankenhaus aufhalten müssen, können von der Sporthilfe Niedersachsen ein Geschenk im Wert von bis zu 60,- € erhalten. Das Geschenk sollte vom Verein gekauft und überreicht werden. Die Originalquittung kann dann zur Erstattung an die Sporthilfe Niedersachsen eingereicht werden.
Zusätzlich werden folgende Angaben benötigt: Name der Verletzten bzw. des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
Übrigens: Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe einen Beihilfeantrag stellen.
Kontakt:
Sabine Tönnies
0511 1268 140