Rahmenbedingungen für Vereine

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01.01.2017

1. Grundsätzliches

Alle durch den LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) geförderten Beratungen finden auf Basis der jeweils aktuellen Richtlinie 2.6.4 zur Förderung von Beratung in Entwicklungsprozessen bzw. der Richtlinie 2.6.3 zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) statt. Die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Vermittlung von Beraterinnen und Beratern gültige Fassung der Richtlinien ist für die Förderungen des Beratungsprozesses ausschlaggebend. Die zu beratende Organisation erkennt mit der Antragstellung zur Vermittlung von Beraterinnen und Beratern und Förderung von Beratungsleistungen die Richtlinien und die AGB´s verbindlich an.

2. Förderungsfähigkeit

Grundsätzlich kann nur eine Organisation in den Genuss der Förderung von Beratungsleistungen kommen, die Mitglied des LandesSportBund Niedersachsen e.V. ist. Für Nicht-Mitglieder des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. oder nicht förderungsfähige Organisationen besteht ausschließlich die Möglichkeit auf Vermittlung eines Beratungsteams. Zum Zeitpunkt des Antrages auf Vermittlung von Beraterinnen und Beratern und der Förderung von Beratungsleistung muss ein gültiger Körperschaftssteuer- Freistellungsbescheid bzw. der Nachweis über das Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen des Finanzamtes als Nachweis der Gemeinnützigkeit vorliegen (Förderungsfähigkeit).

3. Vermittlung von Beraterinnen und Beratern

Der Landessportbund Niedersachsen e.V. bzw. die Sportregionen vermitteln auf Antrag Beraterinnen und Berater. Mit der Vermittlung der Beraterinnen und Berater wird gleichzeitig die Förderung der Beratungsleistung durch den LandesSportBund Niedersachsen e.V. im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinie (s. # 1) bewilligt.

4. Beratungsvertrag

Das Auftragsverhältnis besteht zwischen der zu beratenden Organisation und den Beraterinnen und Beratern. Der Beratungsvertrag kommt auf Grundlage der Richtlinien des LandesSportBundes Niedersachsen (s. # 1), diesen Rahmenbedingungen (AGB) und der Annahmeder vermittelten Beraterinnen und Berater zwischen beiden Parteien stillschweigend zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.

5. Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung

Nach erfolgter Vermittlung der Beraterinnen und Berater nehmen diese kurzfristig mit der zu beratenden Organisation Kontakt auf, um den Beratungsauftrag zu konkretisierten. Sofern nicht schon im Vorfeld geschehen, werden das geeignete Beratungsformat ermittelt und Terminvorschläge unterbreitet. Die Beraterinnen und Berater sind maximal 14 Tage an die unterbreiteten Terminvorschläge gebunden. Danach verliert die zu beratende Organisation die Garantie der Terminwahrung.

6. Beratungsleistungen

Leistungsgegenstand der Beratung sind die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jeweils vereinbarten Beratungsleistungen. Weitere Tätigkeiten zählen nicht dazu. Der Umfang der einzelnen Beratungsleistung orientiert sich am jeweils beauftragten Beratungsangebot (s. Angebotsübersicht). Pro Beraterin/Berater werden max. 24 Beratungseinheiten (BE) in einem Entwicklungsprozess durch den LSB gefördert (s. jeweils gültige Richtlinie). Hierin enthaltene Fachberatungsleistungen werden bis max. 6 BE gefördert.

7. Beratungsangebote /-produkte

Die Angebotsübersicht sowie die Einzelangebote des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage des LSB / Handlungsfeld Organisationsentwicklung / Beratung veröffentlicht und können dort abgerufen werden. Selbstverständlich sind diese Informationen auch über Ihre Sportregion zu erhalten. Zusätzlich stehen die Mitarbeitenden der Sportregion und die Abteilung Organisationsentwicklung des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. für weiterführende Fragenstellungen rund um die Beratung zur Verfügung.

8. Beratungskosten

Für die Beratungsformate gelten die in der Angebotsübersicht genannten Preise. Diese Preise stellen die tatsächlichen Kosten der gewählten Beratungsleistung (für den Verein) nach Abzug der Förderung durch den LandesSportBund Niedersachsen e.V. dar (auf Basis der jeweils gültigen Richtlinie; s. # 1). Nicht in der Angebotsübersicht genannt sind die Preise/Kosten für einen Themenworkshop. Hier wird abhängig vom Umfang eine Preisstaffel angewendet:

  • Umfang 1 – 4 Beratungseinheiten (BE) = 100,00€(Kosten Verein; s.o.)
  • 5 – 6 BE = 150,00€
  • 7 – 8 BE = 200,00€

Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Angebotes, das die Gesamtkosten, die Höhe der Förderung und den bei der beratenen Organisation verbleibenden Kostensatz ausweist.

9. Rechnungsstellung

Die Beraterinnen und Berater stellen dem beratenen Verein die tatsächlich erbrachten Leistungen direkt in Rechnung. Eine Beratungseinheit (BE) umfasst dabei eine Zeitstunde von 60 Minuten.

Die Rechnungssumme setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Honorar: Das Honorar beträgt (außer Fachberatung) generell 50,00€/ pro BE und Beraterin und Berater.
  • Reisekosten: PKW 0,30€km oder öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse).
  • Materialkosten: Für das eingesetzte oder vorbereitete Material werden pauschal 10,00€pro Termin und Beraterin und Berater in Rechnung gestellt.
  • Fachberatung: Hier können abweichend andere Honorarsätze vereinbart werden. Im Rahmen der Förderung besteht eine Förderungshöchstgrenze beim Honorar von 50,00€/ BE. Darüber hinausgehende Honoraranteile werden in der Förderung nicht berücksichtigt.
  • Für die Vor- und Nachbereitung von Beratungsveranstaltungen werden folgende Sätze pro Beraterin und Berater pauschal in Rechnung gestellt: Beratungsumfang 1 bis 4 BE = 50,00€(1 BE Vor- und Nachbereitung), Beratungsumfang 5 bis 8 BE = 100,00€(2 BE Vor- und Nachbereitung)
  • Umsatzsatzsteuer: Abhängig vom Status der Beraterinnen und Berater ist ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer auf die in Rechnung gestellten Beträge zu erheben.

10. Zahlungsziel

Sofern die Beraterinnen und Berater in ihren Rechnungen keine Frist benannt haben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang als gesetzt. Der Zahlungsverzug setzt automatisch mit Verstreichen dieser Frist ein. Ein Mahnzuschlag in Höhe von bis zu 10% der Rechnungssumme kann eingefordert werden. Sind noch Zahlungen bzw. berechtigte Forderungen aus vergangenen Beratungen offen, sind die Beraterinnen und Berater berechtigt, weitere Leistungserbringungen auszusetzen. Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. kann die weitere Förderung versagen.

11. Abrechnung der Förderung

Die Abforderung der Zuschüsse durch die Vereine erfolgt beim LandesSportBund Niedersachsen e.V. Dazu sind die Kopien der bezahlten Rechnungen der Beraterinnen und Berater an den zuständigen Sachbearbeitenden mit einem formlosen Anschreiben einzureichen. Auch der elektronische Weg ist möglich. Die Abforderung der Zuschüsse muss innerhalb von drei Monaten nach dem zu fördernden Beratungstag erfolgen. Andernfalls verwirkt die beratene Organisation ihren Anspruch auf Förderung.

12. Förderungshöhe

Bei allen Beratungsformaten (mit Ausnahme der Fachberatung) gilt folgende Regelung: Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. übernimmt im Rahmen der Förderung den gesamten Rechnungsbetrag abzüglich des jeweils von der beratenen Organisation zu tragenden Eigenanteils. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag der beratenen Organisation (sog. „ärtefall”) oder durch Entscheidung des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (sog. „odellfall / Sonderfall mit Modellcharakter”) davon abgewichen werden.

Die Förderung ist auf Basis der Richtlinien im Zeitumfang (BE) begrenzt. Bemessungsgröße ist die erbrachte Beratungsleistung ohne Vor- und Nachbereitungszeit. Auf begründeten Antrag an den LandesSportBund Niedersachsen e.V. kann davon abgewichen werden. Nicht auf den Zeitraum der beratenen Organisation angerechnet werden die so genannten „Einstiegsformate” (siehe Angebotsübersicht*).

Für die Fachberatung gelten folgende Förderungsbedingungen: Der maximale Förderungsumfang für Fachberatungsleistungen beträgt 6 BE Der Fachberatung muss mind. ein Erstgespräch oder Vereinscheck vorausgegangen sein, um gefördert werden zu können. Die Förderungshöchstgrenze für Beratungsleistungen liegt bei 50,00€/ BE (ggf. zzgl. MwSt.). D.h. alle Honoraranteile oberhalb der 50,00€-Grenze (ggf. zzgl. MwSt.) bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.

Die Förderung der Fachberatung gliedert sich in:

  • Honorar pro BE plus Vor-/ Nachbereitungspauschale (ggf. zzgl. MwSt) :75% der Summe.
  • Reisekosten sind bis zur Höhe von 20,00€pro Beraterin und Berater von der beratenen Organisation zu tragen. Übersteigende Anteile werden durch den LandesSportBund Niedersachsen e.V. übernommen.
  • Materialkosten  sind komplett von der beratenen Organisation zu übernehmen.

13. Veranstaltungsabsage / Ausfallgebühren

Sollte seitens der beratenen Organisation eine vereinbarte und terminierte Veranstaltung abgesagt werden, stellen die Beraterinnen und Berater folgende Ausfallkosten in Rechnung:

  • Absage 7 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50,00€pro Beraterin und Berater (ggf. zzgl. MwSt.) plus belegbarer Nebenkosten.
  • Absage 2 Tage bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100,00€pro Beraterin und Berater (ggf. zzgl. MwSt.) plus belegbarer Nebenkosten.

Hannover, 09.12.2016

 

 

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